Auch auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2017 konnte sich der Landauer Bauausschuss nicht zu einer Entscheidung über die Erweiterungspläne der Wickert Maschinenbau GmbH durchringen und übergab die Anfrage des Unternehmens zu weiteren Beratungen an den Arbeitskreis Verkehr.
Vertreter aller Fraktionen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die weitere Nutzung der Zufahrt in der Rappoltsweiler Straße. Die Pläne des Unternehmens sehen vor, im Zuge der geplanten Hallenerweiterung 50 weitere Parkplätze über die vorhandene einspurige Zufahrt im Wohngebiet „Wollmesheimer Höhe“ zu erschließen.
Peter Lerch von der CDU-Fraktion bezeichneten den bisherigen Verlauf des Verfahrens als „suboptimal“ und die von der Firma Wickert eingereichte Bauvoranfrage in dieser Form als „nicht entscheidungsfähig“. Einer Erschließung der zusätzlichen Parkplätze über die Rappoltsweiler Straße werde man so nicht zustimmen.
„Wickert muss seine Hausaufgaben machen“, unterstrich Monika Vogler für die SPD-Fraktion und mahnte mögliche Alternativen zur Zufahrt über das Wohngebiet an.
Für die Grünen wies Udo Lichtenthäler darauf hin, dass man in den zurückliegenden Beratungen davon ausgegangen sei, dass die Zufahrt zu den neuen Parkplätzen – wie ursprünglich geplant – über die Wollmesheimer Straße erfolgen solle. Er halte dies auch nach wie vor für möglich.
Bauamtsleiter Christoph Kamplade führte aus, dass zusätzliche Einfahrten an der Wollmesheimer Straße nicht ohne Weiteres die Zustimmung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) finden würden. Ralf Bernhard, Leiter der Abteilung Straße beim Landauer Bauamt, merkte an, das LBM habe der Firma Wickert eine mögliche Lösung für die Situation an der Wollmesheimer Straße in Form einer Linkseinbiegespur aufgezeigt, das Unternehmen habe diese jedoch nicht weiter verfolgt.
Auf Nachfrage von Jakob Wagner (Pfeffer & Salz) wies Bauamtsleiter Kamplade darauf hin, dass das Unternehmen einen Anspruch auf Genehmigung habe, sofern die geplante Hallenerweiterung etwas kleiner und somit im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans ausfallen würde. In diesem Fall hätte man auch keinen Einfluss auf die Zufahrt über das Wohngebiet.
In der anschließenden Diskussion wies Monika Vogler darauf hin, dass es nicht nur darum gehen könne, formale Richtlinien einzuhalten, sondern man müsse auch das Rücksichtsnahmegebot achten.
Vertreter der CDU merkten an, es werde im Falle einer Zustimmung zur Befreiung vom geltenden Bebauungsplan womöglich ein Präzedenzfall geschaffen – was, wenn auch die benachbarte Firma Hofmeister eines Tages Pläne für eine Erweiterung außerhalb der vorgesehenen Grenzen vorlege?
Kein Baustellenverkehr im Wohngebiet
Abschließend wurde über den im Zuge der Erweiterung zu erwartenden Baustellenverkehr beraten. Jakob Wagner fragte an, wie denn das Bauamt garantieren könne, dass nicht wie bei der ersten Erweiterung im Jahr 2008 der Baustellenverkehr durch das angrenzende Wohngebiet geleitet würde. Kamplade erwiderte, man gehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum einen davon aus, dass die Baustelle von der Wollmesheimer Straße aus angefahren werde. Zum anderen könne man eine Baustellenzufahrt in der Rappoltsweiler Straße über das Ordnungsamt in Form von schriftlich fixierten Auflagen unterbinden.
Am Ende der Beratung brachte Bürgermeister Ingenthron im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern die Bauvoranfrage nicht zur Abstimmung und übergab sie zu weiteren Beratungen in den Arbeitskreis Verkehr.
Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am 6. Februar 2018 statt.