Bürgerinitiative erringt Teilerfolg: Weniger Verkehr auf der Wollmesheimer Höhe

Am 1. März 2018 fand ein weiteres Treffen von Mitgliedern der Bürgerinitiative „Kein Wickert XXL“ und Vertretern der Wickert Maschinenbau GmbH statt, bei dem die Bürgerinitiative eine ihrer zentralen Forderungen durchsetzen konnte.

Moderiert wurde die Unterredung von Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Ebenfalls anwesend waren Bauamtsleiter Christoph Kamplade sowie Martin Messemer, Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Landau.

Zentrales Thema war das Angebot der Bürgerinitiative, den Widerstand gegen den geplanten Erweiterungsbau der Firma Wickert einzustellen, sofern sich das Unternehmen im Gegenzug zu Zugeständnissen im Hinblick auf die Verkehrssituation im Wohngebiet „Wollmesheimer Höhe“ bereiterklärt.

Wickert-Pläne erfordern Befreiung vom Bebauungsplan

Anfang des Jahres hatten Recherchen von Mitgliedern der Bürgerinitiative ergeben, dass auch die geänderten Erweiterungspläne der Wickert Maschinenbau GmbH nicht – wie von Unternehmen und Stadtbauamt bisher kommuniziert – in Einklang mit dem geltenden Bebauungsplan stehen.

Die Pläne des Unternehmens sehen vor, die bestehende Produktionshalle innerhalb der als Mischgebiet ausgewiesen Fläche zu verdoppeln. Zwar war das Unternehmen auf Druck der Bürgerinitiative bereits von seinen ursprünglichen Plänen abgewichen und hatte die geplante Geschossflächenzahl der neuen Halle minimal reduziert, de facto soll aber dennoch ein 72 Meter langer und 18 Meter hoher Hallenkomplex in direkter Nachbarschaft zum Wohngebiet entstehen.

Für eine Vorher-Nachher-Ansicht bitte den Schieberegler verwenden!
(Quelle Originalbild: FLY-FOTO.de Luftbildfotografie)

Durch die Reduzierung der Geschossflächenzahl wähnte sich das Unternehmen auf der sicheren Seite und war der Ansicht, dass für seine Expansion nun auch keine Zustimmung des Bauausschusses mehr erforderlich sei. Diese Position wurde so auch vom Stadtbauamt gegenüber der Bürgerinitiative vertreten.

Übersehen hatten Unternehmen und Stadt dabei, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan im betreffenden Mischgebiet eine „offene Bauweise“ vorschreibt. Dies besagt, dass zusammenhängende Bauten – unabhängig von ihrer Geschossflächenzahl – eine Gesamtlänge von 50 Metern nicht überschreiten dürfen.

Bebauungsplan G1

Somit ist klar, dass auch die neuen Pläne der Firma Wickert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den Bauausschuss der Stadt Landau erfordern – und alle Fraktionen der im Bauausschuss vertretenen Parteien haben bereits deutlich gemacht, dass eine Zustimmung zu dieser Befreiung nur erfolgen wird, sofern Unternehmen und Anwohner zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Entsprechend kompromissbereit zeigte sich nun das Unternehmen bei der neuerlichen Unterredung Anfang März.

Weniger Verkehr im Wohngebiet

Beim Treffen im Sitzungsaal der Landauer Jugendstilfesthalle kam die Wickert Maschinenbau GmbH der Bürgerinitiative in der Frage der Verkehrsbelastung nun entgegen und sicherte zu, im Rahmen der Erweiterung – spätestens jedoch 18 Monate nach Eintritt der Bestandskraft der Baugenehmigung – die Parkplätze im östlichen und nördlichen Teil des Firmengeländes stillzulegen. Die Zufahrt in der Rappoltsweiler Straße werde künftig nur noch für Wartungs- und Hausmeisterarbeiten sowie als Feuerwehrzufahrt genutzt. Auch werde man den Mitarbeitern per Dienstanweisung untersagen, weiterhin in der Rappoltsweiler Straße sowie in den angrenzenden Straßen des Wohngebiets zu parken. Neue Parkplätze sollen westlich und südlich des geplanten Erweiterungsbaus entstehen und über die bereits bestehenden Zufahrten in der Wollmesheimer Straße angefahren werden.

Mit dieser deutlichen Reduzierung der Verkehrsbelastung innerhalb des Wohngebiets sieht die Bürgerinitiative eine ihrer zentralen Forderungen erfüllt.

Zugeständnisse auch an direkte Nachbarn

Den direkten Nachbarn in der Münsterstraße wurde zugesagt, dass die neuen Parkplätze in einem größeren Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet und zudem ein etwa drei Meter hoher Lärmschutzwall aufgeschüttet werde. Allerdings müssen diese Anwohner dann auch mit den Beeinträchtigungen durch den riesigen Hallenbau leben.

Belastungen der Anwohner während der Bauphase

Sollte der Baustellenverkehr im Zuge des Neubaus über die Zufahrt in der Rappoltsweiler Straße unvermeidbar sein, sicherte das Unternehmen zu, die Zu- und Abfahrten auf die Tage von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:55 Uhr bis 18:00 Uhr zu begrenzen. Ausnahmen von dieser Regelung soll es nur für Betonierarbeiten geben, die in einem Zuge ausgeführt werden müssen. Die Sonntagsruhe ist jedoch auf jeden Fall einzuhalten. Die Firma Wickert informiert die Bürgerinitiative zudem rechtzeitig über die vorgesehenen Zeiträume der Betonierarbeiten.

Teilerfolg für Anwohner und Bürgerinitiative

Die Zugeständnisse der Firma Wickert Maschinenbau GmbH und die damit verbundene mittelfristige Reduzierung der Verkehrsbelastung im Wohngebiet werten wir als großen Erfolg für die Bürgerinitiative und die Anwohner der Wollmesheimer Höhe.

Als Bürgerinitiative nehmen wir die Zugeständnisse zum Anlass, unseren Widerstand gegen die geplante Erweiterung der Produktionshallen aufzugeben. In einer Umfrage Anfang Januar hatte sich eine große Mehrzahl der betroffenen Anwohner hinter die Forderung nach einer Verringerung des betriebsbedingten Verkehrs in den Wohnstraßen gestellt. Gestützt auf dieses Votum hat die Bürgerinitiative den Fraktionen des Stadtrats zugesagt, eine Baugenehmigung zu tolerieren, sofern die Forderungen hinsichtlich der Zufahrt und des Parkens in einer rechtlich verbindlichen Form erfüllt werden.


Der Bauauschuss wird am Dienstag, den 20. März um 17:00 Uhr in öffentlicher Sitzung das Thema beraten.

» Zur Tagesordnung der Sitzung am 20. März 2019
» Sitzungsvorlage 630/338/2018 herunterladen


Uns ist klar, dass vor allem die unmittelbar vom Neubau betroffenen Anwohner in der Münsterstraße mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein werden. Eine Ablehnung des Kompromisses seitens der Bürgerinitiative hätte jedoch möglicherweise zur Folge, dass die Firma Wickert eine Lösung für ihr Bauvorhaben findet, bei dem sie nicht an die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebunden ist. In diesem Fall würden auch die Belastungen durch den Werksverkehr und das Parken bestehen bleiben oder sogar zunehmen.

Den direkt betroffenen Nachbarn bleibt somit in letzter Konsequenz nur der Weg einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts.

Unerklärliche Wissenslücken im Stadtbauamt

Nicht verheimlichen wollen wir abschließend unseren Ärger über das Landauer Stadtbauamt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso nicht bereits bei Eingang der Bauvoranfrage im Juli 2017 sorgfältiger geprüft wurde, ob sich die von Wickert geplante Erweiterung im Rahmen des geltenden Bebauungsplans bewegt.

Anstatt sich mit den Grundlagen des Bebauungsplans – „Mischgebiet“ und „offene Bauweise“ – zu beschäftigen, wurden Berechnungen zur Geschossflächenzahl angestellt und dem Bauausschuss per Sitzungsvorlage am 18. Oktober 2017 letztlich sogar die Zustimmung zur Befreiung von den Auflagen des Bebauungsplans empfohlen.

Nur dem Engagement eines betroffenen Anwohners ist es zu verdanken, dass der offensichtliche Verstoß des Vorhabens gegen den Bebauungsplan bekannt wurde.

Gerade weil dem Stadtbauamt die Situation aus dem Jahr 2008 hinlänglich bekannt war, hätte man bei der Prüfung der neuerlichen Bauvoranfrage besondere Sorgfalt walten lassen müssen. Dies hätte sowohl Anwohnern als auch der Firma Wickert reichlich Ärger, Zeit und Nerven erspart.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert