Wickert lehnt Forderungen der Bürgerinitiative ab

Die Firma Wickert Maschinenbau GmbH hat die von der Bürgerinitiative am 12. Januar 2018 vorgelegten Forderungen und Kompromissvorschläge weitestgehend abgelehnt. Die Bürgerinitiative erklärte daraufhin ihre Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung für gescheitert. 

Die Bürgerinitiative „Kein Wickert XXL“ hatte Anfang Januar auf Wunsch des Unternehmens ihre Anliegen nochmals konkretisiert und zu einem Forderungskatalog zusammengefasst. Dieser enthielt neben der Forderung nach einem Verzicht auf den Erweiterungsbau in der von Wickert geplanten Form in erster Linie Forderungen im Hinblick auf die zusätzliche Verkehrsbelastung im Wohngebiet „Wollmesheimer Höhe“.

Die Forderungen im Detail

  1. Die Anfahrt aller Parkplätze im nördlichen Bereich (22 bestehende und 50 neue) erfolgt über die Werkseinfahrten der Wollmesheimer Straße. Die bereits schriftlich fixierten Zugeständnisse der Firma Wickert vom 05.12.17 werden beibehalten. Kein Parken für Mitarbeiter und Besucher der Firma Wickert im Wohngebiet.
  2. Es entstehen nur 14 neue Parkplätze, die über die Rappoltsweiler Straße angefahren werden. Die bereits schriftlich fixierten Zugeständnisse der Firma Wickert vom 05.12.17 werden beibehalten. Mit der Erschließung einer Zufahrt aus südlicher Richtung werden alle Parkplätze über die Wollmesheimer Straße angefahren. Kein Parken für Mitarbeiter und Besucher der Firma Wickert im Wohngebiet.
  3. Während der Baumaßnahmen erfolgt der Baustellenverkehr nicht über die Einfahrt in der Rappoltsweiler Straße.
  4. Genereller Verzicht auf den in dieser Form geplanten Neubau.

Den Verzicht auf die geplante Erweiterung, durch die ein 72 Meter langer und knapp 18 Meter hoher Hallenkoloss in direkter Nachbarschaft zum Wohngebiet entstehen würde, lehnte das Unternehmen kommentarlos ab.

Auch in der Frage der Zufahrt zum Werksgelände zeigt sich Wickert weiterhin uneinsichtig. Zwar bot das Unternehmen erneut an, die Anzahl der im Rahmen des Erweiterungsbaus zusätzlich geplanten 50 Parkplätze auf „14 bis 25“ zu reduzieren, man sehe allerdings keine Alternative zur Zufahrt über die Rappoltsweiler Straße. Zudem führte Wickert an, dass bei einer Reduzierung der geplanten Stellplätze Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens auch weiterhin im öffentlichen Raum (sprich: in der Rappoltsweiler Straße) parken werden.

Das Unternehmen stellt zudem „perspektivisch” die Erschließung einer Zufahrt über die Wollmesheimer Straße in Aussicht, „sofern dies mit vernünftigem Aufwand zu realisieren“ sei. Ob und wann eine solche Erschließung erfolgen wird, steht also in den Sternen und stellt für die Bürgerinitiative daher keine verlässliche Option dar.

Der Forderung, dass es im Falle der Hallenbaus zu keiner zusätzlichen Belastung der Anwohner durch Baustellenverkehr kommen dürfe, erteilt Wickert ebenfalls eine Absage. Auch hier sehe man keinerlei Alternativen, als den zu erwartenden Baustellenverkehr über die Rappoltsweiler Straße zu leiten.

Keine weiteren Zugeständnisse von Wickert

In seiner Antwort auf die Forderungen der Bürgerinitiative macht Hans-Joachim Wickert, Geschäftsführer der Wickert Maschinenbau GmbH, deutlich, dass sein Unternehmen zu keinerlei weiteren Kompromissen bereit ist und wiederholt lediglich die Zugeständnisse, die bereits nach einem ersten Treffen am 5. Dezember 2017 gemacht wurden:

  • Die Werkszufahrt in der Rappoltsweiler Straße bleibt während der Hauptan- und -abfahrtszeiten permanent geöffnet, so dass eine reibungslose Zu- und Abfahrt gewährleistet ist.
  • Die Parkplätze, die über die Rappoltsweiler Straße angefahren werden, werden samstags nicht genutzt.
  • Die Parkplätze, die über die Rappoltsweiler Straße angefahren werden wie bisher nicht von Schichtarbeitern genutzt.
  • Der Lieferverkehr über die Rappoltsweiler Straße wird wie bisher auf das absolute Minimum begrenzt.
  • Wickert organisiert das Parken auf dem gesamten Firmengelände so, dass der Parkplatz an der Rappoltsweiler Straße erst ab 6:45 Uhr angefahren wird (heute ab 5:45).
  • Die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze wird in Abstimmung mit den direkten Anliegern so gestaltet, dass die Schallbelastung durch die an- und abfahrenden Fahrzeuge so gering wie möglich ist und gleichzeitig das optische Bild aus Sicht der Anwohner so gut wie möglich gestaltet wird.

Zugeständnisse wie die permanente Öffnung des Werkstores, spätere Anfahrtszeiten sowie die Bepflanzung der Grundstücksgrenzen in Abstimmung mit den Anwohnern sind aus Sicht der direkten Nachbarn sicherlich zu begrüßen und könnten auch schon längst gängige Praxis sein, sie tragen allerdings nichts zur Lösung der eigentlichen Probleme bei – weder ändern sie etwas am geplanten Erweiterungsbau, noch verhindern sie die Mehrbelastung des gesamten Wohngebiets durch zusätzlichen Werksverkehr.

In ihrem Antwortschreiben empfahl die Bürgerinitiative dem Unternehmen erneut, die Errichtung eines Parkdecks auf dem südlichen Werksgelände in Erwägung zu ziehen sowie sämtliche Möglichkeiten einer Zufahrt zu den geplanten Parkplätzen über die Wollmesheimer Straße zu prüfen.

Wickert reicht Bauantrag ein

Nach Aussage von Hans-Joachim Wickert hat das Unternehmen in der Zwischenzeit einen Bauantrag eingereicht, der dem aktuell geltenden Bebauungsplan der Stadt Landau entspreche und der somit „ein Recht auf Genehmigung“ habe. Bei der Bauausführung werde man sich an geltendes Recht halten.

Die Bürgerinitiative hat die Fraktionen des Landauer Stadtrats über den Ausgang der Kompromissbemühungen informiert und sieht nun mit Spannung den nächsten Sitzungen des Stadtrats (30.01.) und des Bauausschusses (06.02.) entgegen.

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